AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma WINDSPEKTRUM GmbH

Krebberg 1, 06888 Lutherstadt Wittenberg

§1 Allgemeines

Es besteht Einigkeit darüber, dass alle Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen erfolgen. WINDSPEKTRUM erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Rotorblattgutachten, Rotorblattreparaturen, Service/Wartung sowie sonstigen Dienstleistungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie erhalten und sie sind auf unserer Website einsehbar. Sie haben diese durch Unterschrift auf der Bestellung als rechtsverbindlich anerkannt. Geschäftsbedingungen der Vertragspartei widersprechen wir ausdrücklich, eine Verpflichtung besteht nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

§2 Bestellungen und Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Grundlage für die Erstellung von Reparaturangeboten ist in der Regel ein vorab erstelltes Zustandsgutachten durch Windspektrum oder anderen dafür qualifizierten Unternehmen. Eine Prüfung auf Richtigkeit bei durch Fremdunternehmen erstellten Gutachten kann nicht gewährleistet werden. Höhere Kosten durch größeren Reparaturaufwand werden in dem Fall durch den Auftraggeber getragen. Abmachungen die mündlich durch zum Abschluss von Verträgen nicht berufenen Mitarbeitern getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag wird mit Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Eine Skontogewährung gilt nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten bzw. Wartezeiten die durch ungünstige Witterung entstehen werden mit 80% des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Ein Arbeitstag umfasst dabei 8 Stunden, exklusive Pausen. Hat der Auftraggeber bestimmte Voraussetzungen für auszuführende Arbeiten zu schaffen, wie den Zugang zu der Windkraftanlage etc. und kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist WINDSPEKTRUM berechtigt, die bis zur Beseitigung des Arbeitshindernisses entstehenden Kosten entsprechend den vertraglich Preisen zu Lasten des Auftraggebers abzurechnen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche An- und Abfahrten sowie Übernachtungen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Auftragnehmer durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Auftragnehmer befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB) zu verlangen.

§4 Eigentumsvorbehalt

Soweit nicht nur Dienst- und Werksleistungen Gegenstand des Auftrages sind, sondern im Rahmen von Kaufverträgen und Werksleistungen auch Waren/Gutachten zu liefern und/oder zu installieren sind, gilt: -Die von uns gelieferte Ware/Gutachten bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von WINDSPEKTRUM.

§5 Haftung/Gewährleistung

WINDSPEKRUM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchslage handelt. WINDSPEKTRUM haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen- gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. §939 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei. Die Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen beträgt 6 Monate und beginnt mit der Übersendung der entsprechenden Dokumente. Die Gewährleistung für Waren beträgt 12 Monate und beginnt mit Erhalt der Ware.

§5 Kündigung

Eine Kündigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtung verstößt. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

§6 Schweigepflicht

WINDSPEKTRUM ist im Rahmen seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat WINDSPEKTRUM Verschwiegenheit zu bewahren. WINDSPEKTRUM ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies Aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

§7 Erfüllungsort

Ort der Erfüllung für Zahlungen und Lieferungen von WINDSPEKTRUM ist Lutherstadt Wittenberg. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von WINDSPEKTRUM. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Geschäftssitz in Deutschland hat.

§8 Schlussbestimmungen

Auch bei Lieferungen in das Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Auftraggeber ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, welche von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Kündigung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung. Änderungen und Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.

Lutherstadt Wittenberg, 03.01.2013

WINDSPEKTRUM GmbH

Geschäftsführung: Christian Schulte, Erik Preuß

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